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Immobilienkauf in Spanien: Was ausländische Käufer wissen sollten

Ein vollständiger Leitfaden für den Immobilienkauf an der Costa del Sol – von der Objektauswahl bis zur notariellen Beurkundung. Praktische Informationen, notwendige Unterlagen und Unterstützung für internationale Kunden.

Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist für viele Menschen ein Traum – sei es wegen des sonnigen Klimas, eines komfortablen Lebensstils oder als sichere Kapitalanlage. Für Ausländer, insbesondere ohne Vorkenntnisse des spanischen Systems, kann dieser Prozess jedoch komplex wirken. Deshalb habe ich einen detaillierten Leitfaden erstellt, der den Immobilienkauf an der Costa del Sol Schritt für Schritt erklärt – vom ersten Kontakt bis zur Schlüsselübergabe.

1. Festlegung der Bedürfnisse und des Budgets
Der erste Schritt besteht darin, die individuellen Wünsche genau zu definieren: Lage, Immobilientyp, Verwendungszweck (eigene Nutzung, Vermietung, Investition), Ausstattungsstandard und Budget. Auf dieser Basis stelle ich eine gezielte Auswahl passender Objekte zusammen.

2. Beantragung der NIE-Nummer
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die steuerliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie ist Voraussetzung für den Immobilienkauf, die Kontoeröffnung oder den Abschluss eines Vorvertrags. Ich unterstütze meine Kunden bei der Beantragung – vor Ort oder durch Vollmacht.

3. Eröffnung eines spanischen Bankkontos
Ein spanisches Bankkonto ist für die Durchführung des Kaufs erforderlich. Ich begleite den gesamten Eröffnungsprozess und helfe bei der Auswahl des passenden Bankinstituts – auch für Nicht-Residenten.

4. Reservierung der Immobilie und Vorvertrag
Nach Auswahl der Immobilie wird ein Reservierungs- oder Vorvertrag (Contrato de Reserva / Contrato de Arras) unterzeichnet. Dieser bindet beide Parteien bis zur finalen Abwicklung. Üblich ist eine Anzahlung (meist 6.000–10.000 Euro oder 10 % des Kaufpreises) zur Absicherung der Transaktion.

5. Rechtliche Prüfung (Due Diligence)
In Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei erfolgt eine umfassende rechtliche Prüfung: Einsicht ins Grundbuch, Prüfung auf Belastungen, Legalität der Bebauung und städtebaulicher Status. Dieser Schritt ist entscheidend zum Schutz der Käuferinteressen.

6. Abschluss der Transaktion – Notarurkunde
Der Kauf wird beim Notar durch die Unterzeichnung der Escritura Pública abgeschlossen. Der Käufer (oder sein Bevollmächtigter) leistet die Restzahlung und trägt die Notar-, Steuer- und Registrierungskosten. Mit der Unterschrift geht das Eigentum offiziell über.

7. Registrierung und Versorgungsanschlüsse
Nach dem Kauf erfolgt die Eintragung ins Grundbuch sowie die Aktualisierung der Eigentümerdaten bei Behörden (IBI-Steuer, Wasser, Strom, Hausverwaltung etc.). Ich begleite meine Kunden durch alle notwendigen Formalitäten.

8. After-Sales-Service und Beratung
Der Immobilienkauf ist erst der Anfang. Ich biete umfassenden Service nach dem Kauf: Immobilienverwaltung, Kurz- und Langzeitvermietung, Anlageberatung sowie Hilfe bei der Eingewöhnung in Spanien (Schulen, Gesundheitssystem, Übersetzungen etc.).

Kaufnebenkosten in Spanien
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 10–13 % des Kaufpreises und beinhalten:

Grunderwerbsteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer (IVA)
Notar- und Grundbuchgebühren
Juristische Beratung und Übersetzungen
Bankgebühren und internationale Überweisungen
Fazit
Der Immobilienkauf an der Costa del Sol erfolgt nach klaren rechtlichen Vorgaben, erfordert jedoch Genauigkeit, lokale Kenntnisse und professionelle Unterstützung. Als erfahrene Immobilienmaklerin biete ich Ihnen einen umfassenden Service auf Polnisch, Englisch und Deutsch – für einen sicheren und reibungslosen Ablauf Ihrer Investition.

Imo Invest Costa del Sol
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